Patienten & Besucher
Recht & Gesetz
Hinweisgebersystem

Wir, die Westküstenkliniken, treten für ein respektvolles Miteinander gegenüber unseren Patient*innen, Geschäftspartner*innen, Lieferant*innen, Besucher*innen sowie zwischen unseren Mitarbeitenden ein. Im Rahmen eines offenen und ehrlichen Umgangs sehen wir die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben als selbstverständlich.

Um Fehlverhalten, Missstände oder gar Straftaten frühzeitig zu erkennen, sind wir auf entsprechende Hinweise von internen und externen Stellen angewiesen.

Mit Einrichtung eines Hinweisgebersystems setzen wir die gesetzlichen Vorgaben des im Jahr 2023 erlassenen Hinweisgeberschutzgesetzes um und schaffen gleichzeitig die Möglichkeit, Verstöße gegen Gesetze oder andere geltende Standards zu melden. Hinweise, die bei uns eingehen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Auch die Hinweisgeber stehen unter besonderem Schutz und haben keine Benachteiligungen zu befürchten. Hinweisgeber können auch anonym Hinweise abgeben.

Bitte zögern Sie nicht Verstöße zu melden und uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zum Melden von Verstößen haben.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.

1. Sie senden eine E-Mail an „hinweisgebersystem(at)wkk-hei.de

2. Sie verfassen einen Brief und werfen diesen in den Postkasten am Haus N des Klinikums (Esmarchstraße 50, 25746 Heide, Nähe Fahrradständer)

3. Sie melden Ihren Hinweis telefonisch über die Hinweisgeber-Rufnummer „0481 785-4499“. Hierbei sprechen Sie Ihre Nachricht auf eine Voice-Mailbox, die dann als E-Mail an das o.g. E-Mail-Postfach geleitet wird.

4. Sie wenden sich direkt an die Stabsstelle Compliance & Innenrevision für ein persönliches Gespräch. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann ebenfalls über die genannte E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

Nach Eingang der Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Der Hinweis wird überprüft und ggf. Maßnahmen veranlasst. Darüber hinaus wird die Geschäftsführung über den Verstoß informiert. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Hinweis.

Über das Hinweisgebersystem können ausschließlich folgende Verstöße gemeldet und bearbeitet werden:

• Strafrechtliche Verstöße, wie solche gegen Leib, Leben oder Gesundheit

• Unberechtigte Weitergabe von personenbezogenen Daten (z.B. Patientendaten)

• Verstöße gegen Hygienevorgaben (z.B. Verunreinigung von OP-Besteck)

• Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (z.B. Diskriminierung)

• Unterschlagung und Veruntreuung (z.B. Diebstahl von Medikamenten)

• Verstöße gegen das Vergaberecht (z.B. Auftragsvergabe ohne förmliches Vergabeverfahren)

• Verstöße gegen Vorgaben der Krankenhausabrechnung (z.B. Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen)

• Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

• Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (z.B. Missachtung der geltenden, grundlegenden Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes)