Antworten auf häufig gestellte Fragen
Gut zu wissen
Ein Gelenkersatz ist aus orthopädischer Sicht indiziert, wenn ein Gelenkverschleiß durch konservative Therapiemaßnahmen und gelenkerhaltende Operationen nicht zu beherrschen, und die Lebensqualität dadurch nachhaltig reduziert ist. Auch Brüche, die z.B. das Hüft-, Knie-, oder Schultergelenk betreffen und nicht wieder rekonstruiert werden können, stellen eine Indikation für einen Gelenkersatz dar. Entscheidend sind hier die Ergebnisse einer eingehenden Untersuchung.
In den meisten Fällen kann ein/e Allgemeinmediziner*in - Ihr/e Hausärzt*in - aufgrund ihrer/seiner Erfahrung diagnostische Schritte veranlassen und eine Diagnose stellen. In nicht so eindeutigen Fällen wird sie/er Sie zu einer/m Fachärzt*in überweisen.
In den meisten Fällen deckt bereits eine Röntgenuntersuchung einen Knochenbruch oder eine Arthrose (Gelenkverschleiß) auf. In einzelnen Fällen kann eine Kernspintomografie (MRT), eine Computertomografie (CT) oder auch eine 3-Phasen-Szintigrafie sinnvoll sein. Diese Untersuchungen werden von/m Hausärzt*in oder Fachärzt*in veranlasst.
Privat Versicherte oder Selbstzahler können bereits zur Durchführung von Röntgen- oder MRT-Untersuchungen zu uns kommen. Gesetzlich versicherte Patient*innen können bei uns mit einer Überweisung in der Sprechstunde beraten werden, wenn Sie bereits Bilder von den o.g. Untersuchungen mitbringen.
Privat Versicherte oder Selbstzahler können bei uns auch ambulant weiterbehandelt werden. In der Regel sollte die Nachbehandlung von Ihrer/m Hausärzt*in und nach Bedarf von Ihrer/m Orthopäd*in oder Chirurg*in erfolgen. Für eine gewisse Zeit ist es nach einem Gelenkersatz sinnvoll, Physiotherapie, Lymphdrainage oder Bewegungsbäder auch nach einer Rehabilitation durchzuführen. Die Notwendigkeit ist hier von Fall zu Fall zu entscheiden.