Gynäkologie
Rundum versorgt
Ob Verhütung, Schwangerschaft, Vorsorgeuntersuchungen oder die Behandlung von Erkrankungen – die gynäkologische Praxis im MVZ Brunsbüttel bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, das dem in großen frauenärztlichen Gemeinschaftspraxen entspricht. Dabei ist uns sehr wichtig, dass Sie sich jederzeit gut aufgehoben fühlen.
Zu unserem diagnostischen und therapeutischen Angebot zählen neben der normalen gynäkologischen Versorgung besondere Angebote wie unsere Teenagersprechstunde, die Prävention von Krebserkrankungen sowie die hormonelle Diagnostik bei Kinderwunsch und in den Wechseljahren.
In der Schwangerenvorsorge bieten wir Ihnen ebenfalls ein umfassendes Spektrum.
Unsere Behandlungsgebiete
- Vorsorgeuntersuchungen
- Teenagersprechstunde
- Hormonelle Diagnostik
- Schwangerschaftsvorsorge
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Unsere Schwerpunkte
Es gibt einige medizinische Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von gynäkologischen Erkrankungen. Diese Verfahren können dazu beitragen, Krankheiten zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen und somit ihren Verlauf positiv zu beeinflussen.
Prävention und Früherkennung
Wir bieten folgende Untersuchungen zur Prävention und Früherkennung:
Rund 10 bis 15 Prozent aller werdenden Mütter entwickeln während der Schwangerschaft die Zuckerstoffwechselstörung Gestationsdiabetes. Nach der Geburt kann sie beim Kind zu Unterzuckerungen oder Atemnotsyndrom mit der Gefahr einer Hirnschädigung führen.
Bei der Mutter hingegen besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, Bluthochdruck, erhöhter Fruchtwassermenge, Harnwegs- und Pilzinfektionen und EPH-Gestose ("Schwangerschaftsvergiftung"). Es kommt zu einer achtfach höheren Totgeburtenrate.
Schwangerschaftsdiabetes zeigt zunächst keine Symptome. Daher kann sie nur mit einem Blutzucker-Belastungstest zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche festgestellt werden. Dieser Test wird von Ärzten dringend empfohlen. Denn nur so ist die frühzeitige Entdeckung von Schwangerschaftsdiabetes möglich. Gegenmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden.
Der Blutzucker-Belastungstest ist nicht in den Mutterschaftsrichtlinien enthalten. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten allerdings im Rahmen spezieller Förderprogramme für Schwangere.
Die CMV-Infektion ist eine äußerst häufige Viruserkrankung, die meist milde und unentdeckt verläuft und nur in seltenen Fällen zu schweren Krankheitssymptomen führt. Bei Erstinfektion in der Schwangerschaft kann sich das Virus auf den Embryo übertragen und Leber- und Milzvergrößerungen, Blutarmut, Neugeborenen-Krämpfe oder Hirnhautentzündungen verursachen. Die Ansteckung erfolgt über Speichel, Urin und Blut, wobei gerade Säuglinge und Kleinkinder die Viren häufig noch über Jahre ausscheiden und damit weiter ansteckend sind, ohne selbst krank zu sein. Wir empfehlen einen Bluttest in der frühen Schwangerschaft.
Bei dieser Maßnahme nehmen wir zytologische Abstriche, um das Gewebe auf das Vorhandensein von Krebsvorstufen zu überprüfen.
Die Dünnschichtzytologie ist eine Weiterentwicklung des herkömmlichen zytologischen Abstrichs. Die Zellen werden dabei in einer dünnen Schicht auf einem Objektträger verteilt. Dadurch entsteht ein besonders gut zu beurteilendes Abstrichpräparat. Der Anteil schlecht oder nicht zu beurteilender Präparate und die Anzahl unklarer oder falscher Befunde wird gesenkt.
Diese Ultraschalluntersuchung ermöglicht die Funktion, den Mutterkuchen zu überprüfen. Damit kann besonders im letzten Schwangerschaftsdrittel kontrolliert werden, ob das Kind über die Nabelschnur ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt wird.
Bei bestimmten Erkrankungen von Mutter oder Kind und bei besonderen Schwangerschaftsrisiken werden die Kosten für diese Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die sexuell übertragbaren humanen Papillomaviren gehören zu den häufigsten Verursachern von Infektionen im Genitalbereich. Bei der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs spielen bestimmte Typen dieser Viren eine entscheidende Rolle.
Beim HPV-Test werden Zellen vom Gebärmutterhals entnommen und mit hochmoderner DNA-Technologie ausgewertet. Auf diese Weise können die Viren frühzeitig erkannt werden – und zwar, bevor sie Zellveränderungen auslösen können. Ein positiver Befund ist daher kein Anlass zur Beunruhigung.
Die Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit voller Freude und intensiver Erfahrungen. Im Rahmen der Betreuung möchten wir Ihnen einige wissenswerte und praktische Hinweise zum Ablauf der Schwangerschaft mit auf den Weg geben. Darüber hinaus informieren wir Sie gerne über die kontinuierlichen Untersuchungen zur Erkennung von Schwangerschaftsrisiken.
Bei etwa 30 Prozent der Frauen findet man in der Vagina Streptokokken der Gruppe B. Bei der Geburt kommen die Kinder mit den Streptokokken in Kontakt, eine schwere Entzündung der Lunge kann entstehen. Aus diesem Grund wird allen Frauen, bei denen B-Streptokokken nachgewiesen wurden oder bei denen keine Untersuchung erfolgt ist, während der Geburt ein Antibiotikum gegeben.
Der Streptokokken-Abstrich zwischen der 32. und 34. Schwangerschaftswoche gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Infektion definitiv auszuschließen, sodass auf das Antibiotikum verzichtet werden kann.
Die Entwicklung vom Mädchen zur Frau geht mit zahlreichen Veränderungen im weiblichen Körper einher. In dieser Phase kommen viele Fragen bei den Teenagern auf, die zunächst aus verschiedensten Gründen unbeantwortet bleiben.
Die Teenagersprechstunde soll jungen Mädchen im Alter von 13 bis 18 Jahren helfen, die Veränderungen des Körpers zu verstehen, zu akzeptieren und einen leichteren Umgang mit der eigenen Sexualität ermöglichen. Das Thema Verhütung wird in der Teenagersprechstunde ebenfalls besprochen.
Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch den Kontakt mit Katzen oder durch den Genuss von rohem oder medium gebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse oder Salat. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.
Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft kann frühzeitig festgestellt werden, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden. Bei fehlender Immunabwehr sollte im Laufe der Schwangerschaft eine weitere Kontrolluntersuchung erfolgen.
Diese Leistung ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge, sodass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.
Mutterschaftsvorsorgerichtlinien
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsvorsorgerichtlinien garantieren, dass ein breites Angebot medizinisch notwendiger Leistungen in Anspruch genommen werden kann:
Zu Beginn der Schwangerschaft werden Blutgruppe und Rhesusfaktor bestimmt. Darüber hinaus führen wir einen Antikörpersuchtest durch. Eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind kann so frühzeitig festgestellt werden.
Zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wird dieser Test wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal "Rhesus negativ" festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche zur Vorbeugung einer möglichen Unverträglichkeit eine Spritze.
Ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese Tests sind sehr wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen.
Nach der 32. Schwangerschaftswoche erfolgt noch eine Blutentnahme, die eine möglicherweise bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll.
Zunächst wird sie in einem vierwöchigen Abstand durchgeführt, daraufhin verkürzen sich die Intervalle. Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese auch die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann.
Regelmäßige Untersuchungen bei Vorsorgeterminen:
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
- Hämoglobinbestimmung (Eisenwert), abhängig vom letzten Befund
Der Gesetzgeber sieht eine dreimalige Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall während der Schwangerschaft vor:
- 1. Screening: 09. - 12. Schwangerschaftswoche
- 2. Screening: 19. - 22. Schwangerschaftswoche
- 3. Screening: 29. - 32. Schwangerschaftswoche
Krebsfrüherkennung
Früherkennungsuntersuchungen tragen zur frühestmöglichen Feststellung vorhandener Erkrankungen bei. Da viele Krebserkrankungen verhindert oder der Verlauf einer Erkrankung gemildert werden kann, ist die regelmäßige Inanspruchnahme der Untersuchungen sehr wichtig.
Gesetzlich Krankenversicherte haben – gemäß der Richtlinien zur Krebsfrüherkennung – Anspruch auf folgende Kassenleistungen:
- Ab dem 20. Lebensjahr: Spiegelung des Muttermundkanals, zytologischer Abstrich und bimanuelle gynäkologische Untersuchung
- Ab dem 30. Lebensjahr: Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten
- Ab dem 50. Lebensjahr: Digitale Untersuchung des Enddarmes
- Vom 50. bis 54. Lebensjahr: Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl
- Ab dem 55. Lebensjahr: Darmkrebsfrüherkennung
Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende zusätzliche Untersuchungen:
- Mammasonographie
- Ultraschalluntersuchungen der weiblichen Genitalorgane
- Dünnschichtzytologie
- Humane Papillomaviren Testung
In Deutschland erkranken 26.000 Menschen jährlich an einem Harnblasenkarzinom. Besonders gefährdet sind Raucherinnen, Friseurinnen und Frauen, die in der chemischen Industrie arbeiten. Allerdings betrifft dies auch Personen, die sich über lange Zeit regelmäßig die Haare färben.
Der Harnblasenkrebs verursacht – wie viele andere Krebserkrankungen – im Frühstadium nur wenig Symptome. Eine Früherkennung ist demnach nur mit gezielten Tests möglich. Mit dem äußerst zuverlässigen "NMP22 Bladder Check Test" können auch frühe Harnblasenkarzinome durch einen einfachen Urintest nachgewiesen werden.
Die Krebsfrüherkennungsrichtlinien sehen vom 50. bis 54. Lebensjahr einen Test auf okkultes Blut im Stuhl vor. Der sogenannte Haemoccult-Test soll nicht-sichtbares Blut nachweisen. Dies kann auf verschiedene Darmerkrankungen oder einen Tumor im Dickdarm hinweisen. Der herkömmliche Stuhltest ist jedoch sehr störanfällig.
Eine neue Generation von immunologischen Stuhltests ermöglicht eine exaktere Diagnostik und Differenzierung. Allerdings können auch diese eine Tumorerkrankung im Dickdarm nicht hundertprozentig ausschließen. Bei negativem Testergebnis ist die Erkrankung aber höchst unwahrscheinlich.
Die verbesserten Stuhltests und ihre Auswertung werden bisher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Daher müssen die Patienten die Kosten selbst tragen.
Ungefähr 40.000 Frauen in Deutschland erkranken jährlich an Brustkrebs. Wenn die Erkrankung frühzeitig festgestellt und behandelt wird, bestehen heute sehr gute Aussichten auf vollständige lebenslange Heilung.
Deshalb empfehlen wir:
- die regelmäßige Selbstuntersuchung einmal im Monat
- die Tastuntersuchung durch den Gynäkologen einmal im Jahr
- die Mammographie in regelmäßigen Abständen (je nach Ausgangsbefund)
- eine regelmäßige Ultraschalluntersuchung der Brüste
Um Ihre persönliche Vorsorge optimal zu gestalten, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Senologie spätestens ab dem 40. Lebensjahr neben der Tastuntersuchung ebenfalls eine jährliche Ultraschalldiagnostik durchführen zu lassen.
In dieser Sprechstunde betreuen wir Sie, wenn sich bei der Früherkennung oder durch Beschwerden unklare Veränderungen zeigen. Wir führen Sie durch die notwendigen Untersuchungen und besprechen die weiteren Behandlungsmöglichkeiten.
Im Rahmen einer Nachbetreuung begleiten wir Sie nach bösartigen Erkrankungen der Genitalorgane oder der Brust. An die leitliniengerechte Betreuung im Krankenhaus, z. B. im Holsteinischen Brustzentrum, schließt sich eine intensive Nachsorge an.
In den ersten Jahren findet die Nachsorge alle drei Monate statt. Dabei erfolgt eine organbezogene Untersuchung. Daraufhin wird geklärt, ob und welche weiteren Maßnahmen wie Mammografie/Sonografie sinnvoll und notwendig sind. Ab dem dritten bis zum fünften Jahr ist sie halbjährlich, danach mindestens einmal jährlich.
Wir besprechen mit Ihnen die möglichen Anschlusstherapien und stehen Ihnen auch bei Fragen der sozialmedizinischen Betreuung zur Seite. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen gerne entsprechende Kontakte.
Nach der Diagnose einer chronischen Krebserkrankung der Brust oder der Genitalorgane gibt es viele Unterstützungsmöglichkeiten. Durch die Palliative Therapie können wir im Rahmen der Symptomkontrolle auftretende Beschwerden lindern.
In Kooperation mit Ihrem Hausarzt begleiten wir Sie durch jedes Stadium der Erkrankung und stehen Ihnen stets zur Seite.