24.02.2023

Ab 1. März: Testpflicht für Besuchende entfällt

Für Besucher*innen der Westküstenklinken gelten ab dem 1. März weitere Erleichterungen. Wer Angehörige in einer der beiden Krankenhäuser in Brunsbüttel und Heide besuchen möchte, muss sich von Mittwoch kommender Woche an nicht mehr testen lassen. Von Ambulanten Patient*innen wird mit Ausnahme der Onko-Ambulanz bereits seit längerem kein Nachweuis mehr gefordert. 

Auch bei der Zahl der Besucher*innen gibt es Erleichterungen. Die geltenden Einschränkungen bei den Besuchen (eine Person pro Tag für eine Stunde) wird von einer Vorschrift in einen Appell umgewandelt. Angehörige sind auch mit Blick auf das Ruhebedürfnis anderer Patientinnen gebeten, auf Besuche mit mehreren Personen noch zu verzichten. Die Besucher*innen und ambulanten Patient*innen sind aber nach dem Infektionsschutzgesetz weiterhin verpflichtet, eine Maske zu tragen.

Generell sind Besuche zwischen 12 und 19 Uhr möglich. Für einzelne Bereich gibt es Sonderregelungen. Besuche in der Notaufnahme sind nicht möglich. Weitere Informationen unter www.westkuestenkliniken.de.

„Die schrittweise Anpassung unserer Maßnahmen an das Infektionsgeschehen hat sich bewährt und ich bin zuversichtlich, dass wir mit Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes zu Ostern auch die verbliebenen Maßnahmen werden aufheben können“, sagt der Medizinische Geschäftsführer Dr. Martin Blümke.