Heide/Bad Segeberg, 16.12.2010 - Mit einer in Deutschland einzigartigen Kooperation gehen die Ärztegenossenschaft Nord eG (ÄGN) als Vertreter niedergelassener Ärzte und die Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH (WKK) künftig gemeinsame Wege bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. ÄGN-Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann und WKK-Geschäftsführer Harald Stender sowie Andreas Rinck, Vorstandsmitglied der Ärztegenossenschaft, unterzeichneten in Heide einen Vertrag, in dem das Klinikum der Genossenschaft 49 Prozent der Anteile an der WestDoc GmbH übertrug. Mit dem neuen Gesellschaftervertrag haben die Ärzte über ihre gewählten Vertreter direkten Einfluss auf die Muttergesellschaft von vier Medizinischen Versorgungszentren an fünf Standorten. Die Vertreter beider Organisationen bezeichneten den Schritt als "Zukunftsmodell einer ortsnahen Versorgung im ländlichen Raum".
"Wir nehmen mit diesem Schritt unsere gemeinsame Verantwortung für die regionale Versorgung der Patienten wahr", sagte Dr. Bittmann im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung. "Gleichberechtigt bestimmen wir nun die Geschicke der vom Krankenhaus gegründeten Medizinischen Versorgungszentren und weiterer MVZ, die vielleicht noch entstehen." Er machte zugleich deutlich, dass damit nach einer Zeit der Konflikte und Konfrontationen die Vernunft gesiegt habe - und zwar zum Wohl der Bevölkerung.
Auch Harald Stender ist überzeugt: "Zukünftig wird es nur noch gemeinsam mit den wichtigsten Organisationen der niedergelassenen Ärzte gelingen, die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Immer mehr Ärzte wollen keine eigenen Praxen mehr kaufen und betreiben; sie streben viel mehr eine Niederlassung ohne Risiko oder eine Niederlassung in Kombination mit einer Tätigkeit in der Klinik an." Das gemeinsame MVZ-Modell sei daher bestens geeignet, den Wünschen der Ärzte entgegen zu kommen.
Bislang waren vor allem Krankenhäuser öffentlich wegen ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gründung von Medizinischen Versorgungszenteren und der Übernahme der Sicherstellung im ambulanten Bereich (Ermächtigungen / § 116 b SGB V) kritisiert worden. Dabei liegt beispielsweise im Kreis Dithmarschen die Versorgung durch Haus- und Fachärzte weit unter dem Landesdurchschnitt, so dass schon jetzt erhebliche Versorgungslücken entstehen. Niedergelassene Ärzte bieten deshalb den Kliniken immer häufiger Arztsitze zum Kauf an, weil sie selbst keine Nachfolger finden können.
Mit dem neuen Kooperationsmodell ist dieser Kritik nun der Boden entzogen worden. Der Gesellschaftsvertrag sieht dabei vor, dass keine weiteren Entscheidungen von maßgeblicher Bedeutung ohne eine Zustimmung der Ärztegenossenschaft. gefällt werden können. Dies gilt insbesondere für die Schaffung neuer Medizinischen Versorgungszentren oder die Ansiedlung weiterer Kassenarztsitze an den vorhandenen MVZ. "Mit dieser Verpflichtung hat die Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH einen deutlichen Schritt in Richtung niedergelassene Ärzteschaft unternommen, ohne das Ziel einer möglichst ortsnahen und flächendeckenden Versorgung in der Region der Westküste aus dem Auge zu verlieren", erläuterte Harald Stender.
Dr. Bittmann betonte darüber hinaus: "Die Ärztegenossenschaft stellt sicher, dass die Interessenlage der niedergelassenen Ärzte berücksichtigt wird. Sie stellt darüber hinaus sicher, dass das Medizinische Qualitätsnetz Westküste als wichtigster Vertreter der niedergelassenen Ärzte im Kreis Dithmarschen eng in die Entscheidungsprozesse eingebunden wird." Damit gewönnen sowohl die Ärztegenossenschaft Nord e. G., als auch das Medizinische Qualitätsnetz Westküste e. V. weiter an Bedeutung.